Wir bieten folgende Ausbildungen und Seminare an:

Motorradklasse A :

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
   
Motorradklasse A 2:

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.
   
Motorrad Klasse A1 bis 125ccm

Krafträder (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 jedoch nicht mehr als 125 cm3, einer Nennleistung on nicht mehr als 11 kW
   
die PKW-Fahrerlaubnisklasse B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt).
   
die PKW-Fahrerlaubnisklasse BE

Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmten Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
   
die LKW-Fahrerlaubnisklasse C

Kraftwagen über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässige Gesamtmasse Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt. Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig Eingeschlossene Klasse: C1

die LKW-Fahrerlaubnisklasse CE

(Lastzüge und Sattelzüge) Kraftwagen über 3,5 t zulässige Gesamtmasse (nach oben keine Beschränkung) und Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse Mindestalter: 18 Jahre. Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zulässige Gesamtmasse des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt. Vorbesitz Führerscheinklasse C notwendig Eingeschlossene Klassen: C1E, BE, T, bei Besitz von D1: D1E, bei Besitz von D: DE  

die Bus KOM Fahrerlaubnisklasse D

Omnibusse mit mehr als 16 Fahrgastplätzen und Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse Mindestalter: 21 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse D notwendig Eingeschlossene Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E

die Fahrerlaubnisklassen für selbstfahrende Arbeitsmaschinen L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und , sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 der Straßenverkehrs – Zulassungs – Ordnung vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
 
die Fahrerlaubnisklassen für Traktoren T

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Ausserdem bieten wir:

  • Aufbauseminare für auffällig gewordene Fahranfänger oder Kraftfahrer (Nachschulung/Punkteabbau)
  • eine allgemeine Nachhilfe für ungeübte
  • eine Kradausbildung auf Wunsch mit Kradbegleitung
  • die Qualifizierung von Fahrpersonal im Güterkraft- und Personenverkehr (§BKrFQG)

Kontakt

Dietmar´s Fahrschule GmbH
Spielbergstraße 3
15907 Lübben/Spreewald

Tel: 03546-185542 Fax: 03546-22 62 18 Mobil: 0171-5308010 Email: Dietmars-Fs@t-online.de

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Montag - Donnerstag
08:00 - 11.00 Uhr
Freitag geschlossen
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 01715308010
Link zur Onlineanmeldung: fs0085.fso360-svc.de
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Dienstag und Donnerstag Fahrschule Am Markt 3
16:30 - 19:30 Uhr
Klassen AM, A1, A2, A, B, BE
Freitag Fahrschule Spielbergstraße 3
17:00 - 20:00 Uhr
Klassen C, CE,

Filialen

Vetschau
Pestalozziestr.11
03226 Vetschau
Email: Dietmars-fs@t-online.de

Theorieunterricht
Montag´s
16:30 - 19:30 Uhr;
Neuanmeldungen
Montags ab 16:30 Uhr
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